Photovoltaik ohne Mehrwertsteuer
Seit dem Jahressteuergesetz 2022 kostet die Solaranlage fürs Wohnhaus keine Umsatzsteuer mehr. Was das konkret umfasst — und was es nicht ist.
Was der Nullsteuersatz bedeutet
Der Nullsteuersatz steht in § 12 Absatz 3 des Umsatzsteuergesetzes. Er senkt die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen von 19 % auf 0 %. Für dich als Käufer heißt das: Der Handwerksbetrieb oder Händler stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus — der Bruttopreis ist der Nettopreis. Du musst dafür nichts beantragen und nichts nachweisen.
Was alles begünstigt ist
- Solarmodule und wesentliche Komponenten — also auch Wechselrichter und Unterkonstruktion.
- Speicher, die dazu dienen, den mit den Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
- Die Installation der Anlage und des Speichers, nicht nur die Lieferung der Ware.
- Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb — der Direktkauf im EU-Ausland ist mitgemeint.
Die 30-kWp-Regel
Der Gesetzestext knüpft an eine klare Zahl an: Begünstigt ist die Anlage, wenn „die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird". Das deckt praktisch jede Anlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus ab. Entscheidend ist außerdem das Gebäude: Das Gesetz nennt Privatwohnungen und Wohnungen, öffentliche Gebäude sowie Gebäude, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.
Nicht verwechseln: Umsatzsteuer ist nicht Einkommensteuer
Zwei Entlastungen werden regelmäßig durcheinandergeworfen. Der Nullsteuersatz betrifft die Umsatzsteuer beim Kauf. Davon getrennt gibt es eine Befreiung von der Einkommensteuer auf die Einnahmen kleiner Anlagen — das erklären wir im Ratgeber Balkonkraftwerk & Steuer. Wie viel dir der eingespeiste Strom bringt, steht in Einspeisevergütung.
Zuschüsse kommen obendrauf
Der Nullsteuersatz ersetzt keine Förderung — er senkt nur den Preis. Viele Städte, Stadtwerke und Länder zahlen zusätzlich echtes Geld für Photovoltaik und Speicher. Ob und was bei dir gilt, siehst du hier:
Häufige Fragen zum Nullsteuersatz
Gilt der Nullsteuersatz auch für den Batteriespeicher?
Ja. Das Gesetz nennt ausdrücklich Speicher, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern — sowohl bei der Lieferung als auch bei der Installation.
Was passiert bei Anlagen über 30 kWp?
Die 30-kWp-Grenze ist eine Vereinfachung: Bis zu dieser Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister gilt der Nullsteuersatz ohne weitere Prüfung. Größere Anlagen sind nicht automatisch ausgeschlossen, hier kommt es auf das Gebäude an.
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich schon gekauft habe?
Nein. Der Nullsteuersatz wirkt beim Kauf: Der Verkäufer stellt die Rechnung ohne Umsatzsteuer aus. Eine nachträgliche Erstattung an Privatpersonen sieht die Regelung nicht vor.
Ist der Nullsteuersatz dasselbe wie ein Zuschuss?
Nein. Ein Zuschuss ist Geld vom Fördergeber, der Nullsteuersatz senkt nur den Kaufpreis. Beides schließt sich aber nicht aus — kommunale und Landeszuschüsse kannst du zusätzlich beantragen.
Alle Programme deiner Region: Photovoltaik & Speicher · Antragsablauf: Förderung richtig beantragen
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (Gesetzestext), eingeführt mit dem Jahressteuergesetz 2022. Keine Steuerberatung — im Zweifel den Steuerberater fragen.