Budget verfügbar Kommunale Förderung Stand: 05.09.2026

Balkonkraftwerk-Förderung Neuburg an der Donau

Stadt Neuburg an der Donau · Neuburg an der Donau · Bayern

Stadt Neuburg an der Donau fördert Vorhaben im Bereich Balkonkraftwerk in Neuburg an der Donau. Die Förderhöhe beträgt: bis 70 €, 70 € pauschal je Anlage.

Die Stadt Neuburg an der Donau fördert Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Neuburg sowie Vereine und Stiftungen mit Sitz in der Stadt. Gefördert werden fest installierte Photovoltaik-Balkonanlagen bis zu einer Wechselrichterleistung von 800 Watt. Der Förderbetrag beträgt 70 Euro pro Haushalt und Maßnahme, wobei ein Rechtsanspruch auf die Förderung nicht besteht. Der Förderantrag mit den erforderlichen Unterlagen muss innerhalb von neun Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft bei der Stabsstelle Umwelt und Agenda 21 eingereicht werden.

Förderhöhe

bis 70 € 70 € pauschal je Anlage

Bedingungen

Wohnsitz in Neuburg an der Donau.

Zum offiziellen Antrag bei Stadt Neuburg an der Donau ↗

So kommst du an diese Förderung

1

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadt Neuburg an der Donau. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

2

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 70 € pauschal je Anlage

3

Antrag direkt beim Fördergeber einreichen

Der Antrag läuft über Stadt Neuburg an der Donau — der Link steht oben auf dieser Seite.

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Balkonkraftwerk in Neuburg an der Donau?

Stadt Neuburg an der Donau fördert mit: bis 70 € — 70 € pauschal je Anlage.

Wo stelle ich den Antrag?

Der Antrag läuft direkt über Stadt Neuburg an der Donau. Diese Seite verlinkt das offizielle Antragsformular; ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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