Budget verfügbar Kommunale Förderung Stand: 05.09.2026

Förderprogramm Balkonkraftwerk

Stadt Remseck am Neckar · Remseck am Neckar · Baden-Württemberg

Stadt Remseck am Neckar fördert Vorhaben im Bereich Balkonkraftwerk in Remseck am Neckar. Die Förderhöhe beträgt: 100 € – 200 €, 100 Euro Standardhaushalte, 200 Euro für Wohngeld-/L-Bank-förderberechtigte Haushalte.

Förderhöhe

100 € – 200 € 100 Euro Standardhaushalte, 200 Euro für Wohngeld-/L-Bank-förderberechtigte Haushalte

Bedingungen

Erstwohnsitz in Remseck am Neckar erforderlich

Gestartet 1. Juni 2023 mit 5.000 Euro, nach schneller Ausschöpfung im März 2024 um 20.000 Euro aufgestockt; genaue Unterseite nicht auffindbar, Kontakt klimaschutz@remseck.de

Weitere Details bei Stadt Remseck am Neckar ↗

So kommst du an diese Förderung

1

Bedingungen auf der Original-Seite prüfen

Verbindlich ist immer die Richtlinie von Stadt Remseck am Neckar. Diese Seite fasst den Stand der letzten Prüfung zusammen — Budgets und Bedingungen ändern sich laufend.

2

Kostenvoranschlag oder Rechnung bereitlegen

Die Förderhöhe hängt an den nachgewiesenen Kosten: 100 Euro Standardhaushalte, 200 Euro für Wohngeld-/L-Bank-förderberechtigte Haushalte

3

Antragsweg beim Fördergeber erfragen

Diese Quelle nennt kein eigenes Antragsformular. Den Weg zum Antrag erfährst du direkt bei Stadt Remseck am Neckar.

Häufige Fragen zu dieser Förderung

Wie viel Förderung gibt es für Balkonkraftwerk in Remseck am Neckar?

Stadt Remseck am Neckar fördert mit: 100 € – 200 € — 100 Euro Standardhaushalte, 200 Euro für Wohngeld-/L-Bank-förderberechtigte Haushalte.

Wer kann diese Förderung beantragen?

Erstwohnsitz in Remseck am Neckar erforderlich

Wo stelle ich den Antrag?

Zuständig ist Stadt Remseck am Neckar. Ein eigenes Online-Antragsformular nennt die Quelle nicht — der Weg zum Antrag ist dort zu erfragen. ZuschussScout selbst nimmt keine Anträge entgegen.

Ist die Förderung aktuell noch verfügbar?

Beim letzten Abgleich mit der Original-Seite am 05.09.2026 war der Status: Budget verfügbar. Verbindlich bleibt die Seite des Fördergebers.

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