Budget verfügbar
Landesförderung
NRW.BANK
Kredit
bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Kredit bis 150.000 EUR (NRW.BANK.Gebäudesanierung) bzw. bis 220.000 EUR im Rahmen der gesamten Eigentumsförderung Modernisierung; Tilgungsnachlässe bis zu 50% möglich; Laufzeiten bis 35 Jahre.
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
KfW Bankengruppe (im Auftrag des BMWK)
Kredit
bis 150.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Kredit bis 150.000 EUR je Wohneinheit (120.000 EUR ohne Erneuerbare-Energien-/Nachhaltigkeits-Klasse). Tilgungszuschuss je Effizienzhausstufe: EH40 20% (max. 24.000 EUR), EH55 15% (max. 18.000 EUR), EH70 10% (max. 12.000 EUR), EH85/Denkmal 5% (max. 6.000
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
KfW Bankengruppe
Kredit
bis 120.000 €
Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.
Ergänzungskredit bis 120.000 EUR je Wohneinheit zur Vor- bzw. Zwischenfinanzierung von Einzelmaßnahmen, die bereits eine BAFA-BEG-EM-Zusage oder KfW-Förderzusage haben (nicht älter als 12 Monate).
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 12.000 €
15% Grundförderung + 5% iSFP-Bonus (max. 20%) der förderfähigen Kosten je Wohneinheit; förderfähige Kosten gedeckelt auf 30.000 EUR (Basis), 60.000 EUR (bei iSFP oder weiterer Einzelmaßnahme im selben Jahr) bzw. 90.000 EUR (energetisch besonders ineffizie
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 12.000 €
15 % Grundförderung der förderfähigen Kosten, mit iSFP-Bonus +5 % = 20 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP-Bonus) – rechnerisch bis zu 6.000 € bzw. 12.000 € Zuschuss.
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
bis 850 €
50 % Zuschuss auf die Beratungskosten; max. 650 € für Ein-/Zweifamilienhäuser, max. 850 € für Gebäude mit 3+ Wohneinheiten; zusätzlich bis zu 250 € Bonus für WEG-Vorstellung der Ergebnisse.
Stand: 18.07.2026
Budget verfügbar
Bundesförderung
Bundesministerium der Finanzen / zuständiges Finanzamt
Vergütung
Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.
20% der Aufwendungen verteilt über 3 Jahre (7% im Jahr des Abschlusses, 7% im Folgejahr, 6% im übernächsten Jahr), insgesamt max. 40.000 EUR Steuerermäßigung je Objekt. Alternative zu Zuschuss/Kredit – nicht kombinierbar mit BEG/KfW-Förderung für dieselbe
Stand: 18.07.2026