Lastenrad-Förderung: wer bekommt wirklich Geld?

Beim Lastenrad läuft die Förderung anders herum als sonst: Der Bund zahlt nur an Gewerbe, für Privatpersonen sind Land und Kommune zuständig.

Die Bundesförderung: 25 %, maximal 3.500 €

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger mit 25 Prozent der Anschaffungsausgaben, höchstens 3.500 Euro je Rad. Anträge sind seit dem 1. Oktober 2024 möglich.

Wer antragsberechtigt ist — und wer nicht

Der Fehler, der die Förderung kostet

Der Förderantrag muss zwingend vor der Bestellung beim Händler oder Hersteller gestellt werden. Wer zuerst kauft und danach den Antrag ausfüllt, bekommt nichts — das ist kein Formfehler, den man heilen kann. Dieselbe Regel gilt bei fast allen Förderprogrammen, siehe Förderung rückwirkend beantragen?

Privatpersonen: Land und Kommune sind zuständig

Mehrere Bundesländer und viele Städte zahlen Zuschüsse für Lastenräder an Privathaushalte — oft ein fester Betrag oder ein Prozentsatz mit Deckel, häufig gekoppelt an einen Wohnsitz im Stadtgebiet. Diese Töpfe sind meist klein und schnell leer. Prüfe deshalb tagesaktuell, was bei dir gerade offen ist:

Kombinieren: Die Bundesförderung schließt eine Doppelförderung derselben Ausgaben aus. Ein kommunaler Zuschuss zusätzlich zur BAFA-Förderung für dasselbe Rad ist deshalb in der Regel nicht möglich — welche Regeln beim Stapeln gelten, steht im Ratgeber Förderungen kombinieren.

Häufige Fragen zur Lastenrad-Förderung

Bekomme ich als Privatperson die BAFA-Förderung?

Nein. Die E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundes richtet sich an private Unternehmen aller Rechtsformen, an Freiberufler und an Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen. Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.

Wie hoch ist die Bundesförderung genau?

25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise E-Lastenanhänger.

Darf ich das Lastenrad vorher schon bestellen?

Nein. Der Förderantrag muss zwingend vor der Beauftragung, also vor der Bestellung beim Händler oder Hersteller, gestellt werden. Eine frühere Bestellung kostet die Förderung.

Können Vereine oder die Stadtverwaltung Anträge stellen?

Nein. Gebietskörperschaften wie Kommunen, Stadt- und Landkreise samt ihren Einrichtungen sowie Vereine sind von der Bundesförderung ausdrücklich ausgenommen.

Wo finde ich Zuschüsse für Privatpersonen?

Bei Ländern, Städten und Stadtwerken. Diese Programme wechseln häufig und sind oft nach wenigen Wochen ausgeschöpft — deshalb prüfst du sie am besten über die PLZ-Suche auf dieser Seite.

Alle Programme deiner Region: Lastenrad-Förderung · Antragsablauf: Förderung richtig beantragen

Quelle der Bundesangaben: BAFA, E-Lastenfahrrad-Richtlinie (bafa.de). Maßgeblich ist immer der aktuelle Richtlinientext.