Klimaanlage: Was wird gefördert?
Die ehrliche Antwort vorweg: reine Kühlgeräte nicht — aber es gibt einen legalen Umweg mit bis zu 70 %.
Der Förder-Weg: Split-Klimaanlage als Wärmepumpe
Moderne Split-Klimageräte sind technisch Luft-Luft-Wärmepumpen — sie können heizen und kühlen. Wird ein solches Gerät als Heizung eingesetzt (und ersetzt/ergänzt es die fossile Heizung), ist es über die KfW-Heizungsförderung förderfähig: 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %. Voraussetzungen u. a.: Gerät auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen, Heizbetrieb als Hauptzweck, Fachinstallation, Antrag vor Vorhabensbeginn.
Was NICHT gefördert wird
- Mobile Monoblock-Geräte („Schlauch aus dem Fenster") — weder Zuschuss noch Steuerbonus.
- Reine Kühl-Installationen ohne Heizfunktion.
Die kluge Alternative: passiv kühlen — gefördert
Sommerlicher Wärmeschutz (außenliegender Sonnenschutz, Sonnenschutzverglasung) wird über die BEG Einzelmaßnahmen mit 15–20 % bezuschusst — und Dachbegrünung senkt die Raumtemperatur gleich mit, oft mit kommunalem Zuschuss. Wer ohnehin eine Wärmepumpe plant: Viele Modelle können im Sommer aktiv kühlen — die Kühlfunktion fährt dann förderrechtlich huckepack.
Warum diese Unterscheidung praktisch zählt
Dasselbe Split-Gerät wird nur gefördert, wenn Heizbetrieb nachweislich der Hauptzweck ist und eine Fachfirma es installiert — reine Kühlnutzung bleibt außen vor, ganz gleich wie effizient das Gerät ist. Wer sich den Aufwand für die BAFA-gelistete Variante sparen will, hat trotzdem Optionen: Sommerlicher Wärmeschutz wie Sonnenschutzverglasung wird über die BEG Einzelmaßnahmen bezuschusst, und eine begrünte Dachfläche senkt die Raumtemperatur oft mit kommunalem Zuschuss. Wer ohnehin eine Wärmepumpe zum Heizen plant, bekommt die Kühlfunktion vieler Modelle im Sommer ohnehin mit dazu — ohne einen eigenen Antrag für eine Klimaanlage.
Häufige Fragen zur Klimaanlage-Förderung
Wird eine normale Klimaanlage gefördert?
Nein. Mobile Monoblock-Geräte und reine Kühl-Installationen ohne Heizfunktion bekommen weder Zuschuss noch Steuerbonus.
Wie komme ich trotzdem an Förderung für eine Klimaanlage?
Über den Umweg als Heizung: Moderne Split-Klimageräte sind technisch Luft-Luft-Wärmepumpen. Setzt du ein solches Gerät als Heizung ein, ist es über die KfW-Heizungsförderung förderfähig — 30 % Grundförderung, mit Boni bis 70 %.
Welche Bedingungen muss die Split-Klimaanlage erfüllen?
Das Gerät muss auf der BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen stehen, Heizbetrieb muss der Hauptzweck sein, es braucht eine Fachinstallation, und der Antrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden.
Gibt es eine Förderung, wenn ich nur kühlen will?
Direkt nicht — aber sommerlicher Wärmeschutz wie außenliegender Sonnenschutz oder Sonnenschutzverglasung wird über die BEG Einzelmaßnahmen mit 15–20 % bezuschusst. Auch Dachbegrünung senkt die Raumtemperatur und wird teils kommunal gefördert.
Kann eine geförderte Wärmepumpe im Sommer auch kühlen?
Ja, viele Wärmepumpen-Modelle können aktiv kühlen. Die Kühlfunktion läuft dann förderrechtlich einfach bei der ohnehin geförderten Heizungsanlage mit.
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