Förderrichtlinie Photovoltaik der Stadt Wetzlar
bis 2.500 €
150 €/kWp für Photovoltaikanlagen (zzgl. 25 €/kWp Zuschlag bei zu 100 % aus erneuerbaren Energien produzierten Modulen); Batteriespeicher nur in Kombination mit einer geförderten PV-Anlage: 500 € für einen herkömmlichen Speicher (Lithium/Blei) oder 1.500
Bedingungen
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und – mit schriftlicher Zustimmung – Mieter*innen von Immobilien im Stadtgebiet Wetzlar; Mindestanlagengröße 2,5 kWp; pro Liegenschaft bzw. Person ist nur eine Maßnahme innerhalb von 36 Monaten förderfähig; Antrag muss binnen eines Jahres nach Maßnahmenabschluss eingehen.
Stand: 11.08.2026