Anlagenförderung der EWS Elektrizitätswerke Schönau
bis 20.000 €
Bis zu 25 % der Gemeinkosten, maximal 20.000 € pro Projekt, für Photovoltaikanlagen ab 5 kWp, Stromspeicher ab 5 kWh oder kombinierte PV-Speicher-Anlagen.
Bedingungen
Nur für EWS-Kund*innen; erforderlich sind dezentrale, gemeinschaftlich genutzte Anlagen mit übergeordnetem Gemeinschaftszweck (z. B. Hausgemeinschaften, Wohnprojekte, WEG) – keine Standard-Einzelhaushaltsanlagen.
Stand: 18.07.2026