Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein 2026

In Schleswig-Holstein haben aktuell 2 Städte ein Photovoltaik-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.

Stand der Programmprüfung: 18.07.2026

In Schleswig-Holstein sind 2 Städte mit einem eigenen Photovoltaik-Programm gelistet, darunter Kiel und Elmshorn.

Ein eigenes Landesprogramm ist für Schleswig-Holstein aktuell nicht gelistet — bundesweite Programme gelten trotzdem, ebenso die Städte unten mit eigenem Topf.

Städte in Schleswig-Holstein mit eigenem Programm

StadtStatusmax. Förderung
Elmshorn Budget verfügbar
Kiel Budget verfügbar

Land & Bund: gilt in ganz Schleswig-Holstein

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW 270 Energiekredit

KfW · Wuppertal

Kredit bis 150.000 €

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

bis 150.000 EUR

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien – Standard

KfW Bankengruppe

Kredit

Darlehen — das Geld muss zurückgezahlt werden.

Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten; Zinssatz tagesaktuell und bonitätsabhängig über die Hausbank

Stand: 18.07.2026

Budget verfügbar Bundesförderung

EEG-Einspeisevergütung für Photovoltaik-Dachanlagen

Bundesnetzagentur (EEG, Auszahlung über Netzbetreiber)

Vergütung

Laufende Vergütung bzw. Steuervorteil — kein einmaliger Zuschuss.

Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh (bis 10 kWp), 10,35 ct/kWh (10–100 kWp); Überschusseinspeisung: 7,78 ct/kWh (bis 10 kWp), 6,73 ct/kWh (10–40 kWp), 5,50 ct/kWh (40–100 kWp) — für Inbetriebnahmen 01.02.–31.07.2026

Stand: 18.07.2026

So kommst du an das Geld

  1. Anlage und Speicher dimensionieren. Angebot von einem Fachbetrieb einholen, Anlagengröße und Speicherkapazität an deinen Verbrauch anpassen.
  2. Programme deiner Region prüfen. PLZ eingeben — kommunale Zuschüsse pro Kilowattpeak oder Kilowattstunde Speicher kommen zur Einspeisevergütung und zum Nullsteuersatz hinzu.
  3. Antrag vor dem Kaufvertrag stellen. Kommunale und Landeszuschüsse verlangen praktisch immer den Antrag, bevor du die Anlage beauftragst.
  4. Installation und Anmeldung. Fachbetrieb baut die Anlage ein, meldet sie im Marktstammdatenregister an und stellt beim Netzbetreiber den Netzanschluss.
  5. Einspeisevergütung sichern. Das Inbetriebnahme-Datum legt den Vergütungssatz für 20 Jahre fest — je früher, desto höher der garantierte Satz.
  6. Nachweise einreichen. Rechnungen und Bestätigungen an die jeweilige Förderstelle schicken, Zuschüsse werden nach Prüfung ausgezahlt.

Häufige Fragen — Photovoltaik-Förderung in Schleswig-Holstein

Gibt es eine Photovoltaik-Förderung speziell für Schleswig-Holstein?

Ein eigenes Landesprogramm ist für Schleswig-Holstein aktuell nicht gelistet. Dafür haben 2 Städte ein eigenes kommunales Programm — die Tabelle unten zeigt, ob deine Stadt dabei ist.

Welche PV-Förderung gibt es 2026 vom Bund?

Die Einspeisevergütung nach EEG (laufende Vergütung je kWh), zinsgünstige KfW-Kredite und die 0-%-Mehrwertsteuer beim Kauf. Direkte Bundes-Zuschüsse für private Dachanlagen gibt es aktuell nicht — dafür zahlen viele Städte und Stadtwerke.

Wird der Batteriespeicher extra gefördert?

Häufig ja: Viele kommunale Programme zahlen einen Bonus je Kilowattstunde Speicherkapazität oder setzen einen Speicher für den PV-Zuschuss voraus.

Kann ich PV-Zuschuss und Einspeisevergütung kombinieren?

In der Regel ja — die Einspeisevergütung ist keine Zuschussförderung im Sinne der Kumulierungsverbote. Ob sich kommunale Zuschüsse mit KfW-Krediten kombinieren lassen, regelt die jeweilige Förderrichtlinie.

Lohnt sich eine PV-Anlage ohne Förderung?

Meist ja, vor allem bei einem hohen Eigenverbrauchsanteil. Ein kommunaler Zuschuss verkürzt die Amortisation zusätzlich — prüfe mit deiner PLZ, was bei dir gezahlt wird.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Die Sätze werden von der Bundesnetzagentur festgelegt, gelten für 20 Jahre ab Inbetriebnahme und sinken für Neuanlagen alle sechs Monate leicht. Die aktuell gültigen Werte findest du direkt bei der Bundesnetzagentur.

Was ist Mieterstrom und wird er gefördert?

Der Vermieter liefert Solarstrom vom Dach direkt an die Mieter im Haus, gesetzlich günstiger als der Grundversorgertarif, und bekommt dafür zusätzlich zur Einspeisevergütung einen Mieterstromzuschlag. Einzelne Städte fördern solche Anlagen extra.

Muss ich die Anlage anmelden?

Ja — Marktstammdatenregister und Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber sind Pflicht, das übernimmt in der Regel der Fachbetrieb im Rahmen der Installation.

Offizielle Quellen: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) · Bundesnetzagentur (EEG-Vergütungssätze) · § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (Nullsteuersatz). Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.