Lastenradförderung des Landes Hessen
500 € – 1.000 €
25% des Einkaufspreises, max. 500 EUR (Lastenrad ohne E-Antrieb) bzw. max. 1.000 EUR (E-Lastenrad); Anhänger 100-200 EUR
Stand: 18.07.2026
In Hessen haben aktuell 2 Städte ein Lastenrad-Programm mit verfügbarem Budget — dazu gelten Landes- und Bundesförderung.
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
In Hessen sind 4 Städte mit einem eigenen Lastenrad-Programm gelistet, darunter Wiesbaden und Marburg. Landesweit gilt außerdem Lastenradförderung des Landes Hessen.
Lastenrad-Zuschüsse für Privatpersonen kommen in Hessen so gut wie ausschließlich von einzelnen Städten, nicht vom Land selbst. Landesweit gilt außerdem Lastenradförderung des Landes Hessen. Wie viele Städte fördern und wie hoch die Beträge ausfallen, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern spürbar — deshalb ist die Tabelle unten hier aussagekräftiger als eine landesweite Pauschalzahl.
Bedenke: Die Bundesförderung der BAFA für E-Lastenräder gilt ausdrücklich nur für Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften öffentlichen Rechts, nicht für Privathaushalte in Hessen — für dich als Privatperson zählt hier ausschließlich, was deine Stadt oder dein Landkreis anbietet.
| Stadt | Status | max. Förderung |
|---|---|---|
| Lahnau | Budget verfügbar | 1.000 € |
| Limburg an der Lahn | Budget verfügbar | 1.000 € |
| Marburg | derzeit kein aktives Programm | 1.500 € |
| Wiesbaden | derzeit kein aktives Programm | 800 € |
500 € – 1.000 €
25% des Einkaufspreises, max. 500 EUR (Lastenrad ohne E-Antrieb) bzw. max. 1.000 EUR (E-Lastenrad); Anhänger 100-200 EUR
Stand: 18.07.2026
Ja: Lastenradförderung des Landes Hessen gilt landesweit in Hessen. Dazu kommen 4 Städte mit eigenem kommunalem Programm — beides zusammen in der Übersicht unten.
Typisch sind 25–33 % des Kaufpreises mit Deckeln zwischen 300 und 1.500 €. Elektro-Lastenräder bekommen oft mehr als unmotorisierte, Familien oder Autoabschaffer teils Extra-Boni.
Für Privatpersonen praktisch nicht mehr — die frühere Bundesförderung richtet sich nur an Gewerbe, frühere Landesprogramme sind größtenteils beendet oder auf Gewerbe beschränkt. Entscheidend ist fast immer deine Kommune.
Je nach Richtlinie: Manche Städte fördern auch Fahrradanhänger oder gebrauchte Räder vom Händler — die Programmseite nennt die Details der jeweiligen Richtlinie.
Oft innerhalb weniger Tage bis Wochen nach Programmstart. Unsere Budget-Ampel zeigt den letzten geprüften Stand — bei „Budget knapp" solltest du sofort beantragen.
Nein. Die Bundesförderung richtet sich an private Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen — Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Nein. Gebietskörperschaften wie Kommunen und Landkreise samt ihren Einrichtungen sowie Vereine sind von der Bundesförderung ausdrücklich ausgenommen.
Offizielle Quellen: BAFA — E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.