LastenradPLUS Berlin (Förderung Lastenräder)
bis 2.000 €
bis 2.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für Lastenräder ohne Motor, bis 500 € für Lastenanhänger
Stand: 18.07.2026
Für Berlin zeigen wir alle Landes- und Bundesprogramme — kommunale Töpfe werden laufend ergänzt. PLZ eingeben für dein Ergebnis:
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
Landesweit gilt außerdem LastenradPLUS Berlin (Förderung Lastenräder).
Lastenrad-Zuschüsse für Privatpersonen kommen in Berlin so gut wie ausschließlich von einzelnen Städten, nicht vom Land selbst. Landesweit gilt außerdem LastenradPLUS Berlin (Förderung Lastenräder). Wie viele Städte fördern und wie hoch die Beträge ausfallen, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern spürbar — deshalb ist die Tabelle unten hier aussagekräftiger als eine landesweite Pauschalzahl.
Bedenke: Die Bundesförderung der BAFA für E-Lastenräder gilt ausdrücklich nur für Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften öffentlichen Rechts, nicht für Privathaushalte in Berlin — für dich als Privatperson zählt hier ausschließlich, was deine Stadt oder dein Landkreis anbietet.
bis 2.000 €
bis 2.000 € für E-Lastenräder, 1.000 € für Lastenräder ohne Motor, bis 500 € für Lastenanhänger
Stand: 18.07.2026
Ja: LastenradPLUS Berlin (Förderung Lastenräder) gilt landesweit in Berlin. Kommunale Programme sind für dein Bundesland aktuell keine gelistet, das Landesprogramm gilt aber unabhängig davon.
Typisch sind 25–33 % des Kaufpreises mit Deckeln zwischen 300 und 1.500 €. Elektro-Lastenräder bekommen oft mehr als unmotorisierte, Familien oder Autoabschaffer teils Extra-Boni.
Für Privatpersonen praktisch nicht mehr — die frühere Bundesförderung richtet sich nur an Gewerbe, frühere Landesprogramme sind größtenteils beendet oder auf Gewerbe beschränkt. Entscheidend ist fast immer deine Kommune.
Je nach Richtlinie: Manche Städte fördern auch Fahrradanhänger oder gebrauchte Räder vom Händler — die Programmseite nennt die Details der jeweiligen Richtlinie.
Oft innerhalb weniger Tage bis Wochen nach Programmstart. Unsere Budget-Ampel zeigt den letzten geprüften Stand — bei „Budget knapp" solltest du sofort beantragen.
Nein. Die Bundesförderung richtet sich an private Unternehmen, Freiberufler und Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Hochschulen — Privatpersonen sind nicht antragsberechtigt.
Nein. Gebietskörperschaften wie Kommunen und Landkreise samt ihren Einrichtungen sowie Vereine sind von der Bundesförderung ausdrücklich ausgenommen.
Offizielle Quellen: BAFA — E-Lastenfahrrad-Förderrichtlinie. Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.