Balkonkraftwerk-Förderung Mainz
bis 200 €
Bis 200 € je Anlage
Die Landeshauptstadt Mainz fördert ab 2026 steckerfertige Photovoltaikanlagen, sogenannte Balkonkraftwerke. Mieter:innen und Eigentümer:innen mit geringem Einkommen bis zur Einkommensgrenze nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200 Euro für ein neues Balkonkraftwerk pro Haushalt beantragen. Voraussetzung sind die Einhaltung der technischen Normen, die Anmeldung im Marktstammdatenregister sowie die Zustimmung der Vermieter:innen oder der Eigentümergemeinschaft bei Miet- oder Eigentumswohnungen.
Bedingungen
Wohnsitz in Mainz.
Stand: 18.07.2026