Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (Balkon-PV) Schleswig-Holstein
bis 200 €
200 € je steckerfertige PV-Anlage (Wechselrichter 250–600 W)
Stand: 18.07.2026
Für Schleswig-Holstein zeigen wir alle Landes- und Bundesprogramme — kommunale Töpfe werden laufend ergänzt. PLZ eingeben für dein Ergebnis:
Stand der Programmprüfung: 18.07.2026
In Schleswig-Holstein ist 1 Stadt mit einem eigenen Balkonkraftwerk-Programm gelistet, darunter Kiel. Landesweit gilt außerdem Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (Balkon-PV) Schleswig-Holstein.
Wie viel du für dein Balkonkraftwerk in Schleswig-Holstein bekommst, hängt stärker von deiner Stadt ab als vom Bundesland selbst — kommunale Programme unterscheiden sich in Höhe und Bedingungen deutlich. Landesweit gilt außerdem Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (Balkon-PV) Schleswig-Holstein. Bundesweit gilt für dich in jedem Fall der Nullsteuersatz beim Kauf, unabhängig davon, was deine Stadt zusätzlich zahlt.
Prüfe deshalb zuerst die Städte-Tabelle unten: Ist deine Stadt nicht dabei, kann trotzdem ein Landkreis- oder Stadtwerke-Programm greifen, das (noch) nicht auf einer eigenen Stadtseite gelistet ist — die PLZ-Suche oben findet auch solche Fälle.
| Stadt | Status | max. Förderung |
|---|---|---|
| Kiel | derzeit kein aktives Programm | 100 € |
bis 200 €
200 € je steckerfertige PV-Anlage (Wechselrichter 250–600 W)
Stand: 18.07.2026
Ja: Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger (Balkon-PV) Schleswig-Holstein gilt landesweit in Schleswig-Holstein. Dazu kommen 1 Stadt mit eigenem kommunalem Programm — beides zusammen in der Übersicht unten.
Vor allem Städte, Landkreise und Stadtwerke — nicht der Bund. Bundesweit gilt aber die 0-%-Mehrwertsteuer auf Kauf und Installation. Einige Länder haben eigene Programme, teils nur für Mieter oder einkommensschwache Haushalte.
Typisch sind 50 bis 300 €, manche Programme zahlen bis 500 €. Häufig gilt: 50 % der Kosten bis zu einem Maximalbetrag, mit Sozialpass oft deutlich mehr.
Bei den meisten Programmen ja — wer zuerst kauft, verliert den Anspruch. Genaueres steht in der Förderrichtlinie, die wir auf jeder Programmseite verlinken.
Viele Töpfe werden jährlich neu aufgelegt — ein regelmäßiger Blick auf die Programmseite lohnt sich, dort stehen immer Quelle und Stand-Datum. Bundesweit gilt außerdem die 0-%-Mehrwertsteuer, und oft springen Landesprogramme ein.
Ja, im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur — kostenlos, online, innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber wird dabei automatisch informiert, eine separate Anmeldung dort ist nicht mehr nötig.
Nein. Der Kauf ist dank Nullsteuersatz bereits ohne Mehrwertsteuer, Einnahmen aus Anlagen bis 30 Kilowattpeak sind einkommensteuerfrei, und ein kommunaler Zuschuss mindert für Privatpersonen lediglich die Anschaffungskosten.
Nur noch aus triftigen Gründen — Steckersolargeräte gelten als privilegierte Maßnahme. In der Eigentümergemeinschaft besteht ein Anspruch auf Gestattung, entschieden wird dort nur noch über das Wie der Anbringung.
Offizielle Quellen: Marktstammdatenregister (Bundesnetzagentur) · § 12 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (Nullsteuersatz) · § 554 BGB (Recht auf Steckersolargeräte). Maßgeblich sind immer die aktuellen Angaben der jeweiligen Stelle.